Informationen und Tipps zur Pferdeversicherung
Die moderne Pferdeversicherung ist von ihren Konditionen her konzipiert für Reiter bzw. Halter von Sportpferden. Um dem tatsächlichen Bedarf und auch speziellen Wünschen gerecht zu werden, gibt es eine Vielzahl von Versicherungsmöglichkeiten. Der Pferdebesitzer sollte beim Abschluss immer dem alle Risiken deckenden Haftungsumfang den Vorzug geben. Es ist nicht ratsam, nur für Tod und Nottötung Versicherungsschutz zu nehmen und dabei die dauernde Unbrauchbarkeit unberücksichtigt zu lassen. Jedoch ermöglicht ein separates Versicherungspaket für Kleinpferde den Ausschluss der dauernden Unbrauchbarkeit. Diese Standardform wird nachstehend dargestellt.
Aufnahme in die Versicherung
Mindestaufnahmealter: vollendeter 7. Lebenstag
Höchstaufnahmealter für Großpferde: vollendetes 11. Lebensjahr, für Kleinpferde: vollendetes 15. Lebensjahr.
Alle in dem genannten Alter stehenden Pferde sind versicherungsfähig, sofern sie gesund sind. Der Nachweis der Gesundheit ist durch ein tierärztliches Attest zu erbringen. Was ist versichert? Tod oder Nottötung infolge Krankheit oder Unfalls, dauernde Unfruchtbarkeit infolge Krankheit oder Unfalls, Trächtigkeits- und Geburtsrisiko bei Stuten, Entwendung und Abhandenkommen und Brand, Blitzschlag, Explosion, alle Landtransporte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, auf Wunsch auch ins Ausland. Eingeschlossen ist die Teilnahme an Turnieren sowie anderen reitsportlichen Veranstaltungen, ausgenommen Rennen. Die Teilnahme an Vielseitigkeitsprüfungen (Military) sowie an Distanzritten kann gegen Zuschlag ebenso mitversichert werden wie Lufttransporte.
Wie hoch kann ein Pferd versichert werden? Die Versicherungssumme muss dem tatsächlichen Wert des Pferdes entsprechen. Im Allgemeinen wird dies der Ankaufpreis sein. Eine Wertsteigerung infolge von Ausbildung oder Turniererfolgen wird berücksichtigt.
Wie hoch ist die Leistung des Versicherers im Schadenfall? Die Höhe der Entschädigung richtet sich grundsätzlich nach der vertraglichen Vereinbarung beim Abschluss der Versicherung. Ein eventueller Verwertungserlös wird auf die Entschädigung angerechnet. Folgende Entschädigungssätze sind möglich:
bei Tod oder Nottötung: 80 oder 100 %,
bei dauernder Unfruchtbarkeit: 50,60, 70 oder 80 % der Versicherungssumme.
Was kostet diese Art der Pferdeversicherung jährlich?
Die Versicherungskosten sind gestaffelt nach der Versicherungssumme und den gewünschten Entschädigungssätzen. Je höher die Auszahlungsquote ist, desto höher ist auch die Prämie. Kleinpferde (mit einem Stockmaß bis 1,48 m) kosten ungefähr 25 % weniger an Beitrag als Großpferde.