Die Prüfung elektrischer Anlagen
Da elektrische Anlagen sich im normalen Betrieb ständig verändern ist die Prüfung in regelmäßigen Abständen äußerst wichtig.
Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um neue oder ältere elektrische Anlagen handelt, selbst neu errichtete Anlagen können sich kontinuierlich verändern.
Etwa 30 % der Brände die durch die Sachversicherer registriert wurden sind auf Mängel der Anlagen zurückzuführen. Wenn die elektrischen Anlagen jedoch mangelfrei sind könnten diese Brände verhindert werden. Die Anlagen sollten professionell geplant und montiert werden. In regelmäßigen Abständen sollten sie einer fachgerechten Wartung und Prüfung unterzogen werden.
Veränderungen der Anlagen können durch äußere Einflüsse entstehen oder auch durch kurzzeitige Überlastungen im normalen Betrieb.
Nur Anlagen die fachgerecht geprüft und gewartet werden bieten ein großes Maß an Betriebssicherheit
und somit auch ein Höchstmaß an Personenschutz und Brandschadensicherheit.
Bei Anlagen bei denen die sogenannte Feuerklausel vertraglich vereinbart, ist es unbedingt notwendig eine Prüfung durch einen Sachverständigen durchführen zu lassen.
Kontrollen
Die Prüfung elektrischer Anlagen muss vor der ersten Inbetriebnahme, nach Instandsetzungen und vor der Wiederinbetriebnahme stattfinden. Die Abstände der regelmäßigen Kontrollen sind so bemessen, das Beschädigungen oder Mängel durch Abnutzung im Normalfall rechtzeitig erkannt werden können.
Der Unternehmer ist dafür verantwortlich das die Prüfung ordnungsgemäß durchgeführt wird.
Er muss die prüfende Elektrofachkraft schriftlich benennen, diese ist für die ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich. Der Unternehmer trägt außerdem die Verantwortung für die Organisation und die Aufsicht.
Genaue Messungen
Bei der Prüfung elektrischer Anlagen werden Messgeräte verwendet die jährlich kalibriert werden.
Diese werden von einem Elektromeister oder Techniker bedient.
Um Messungen auch während der Produktion und an schwer zugänglichen Stellen durchführen zu können werden Infrarot – Kameras verwendet.
Elektrische Anlagen müssen alle 4 Jahre auf einen ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.
Betriebsmittel die ihren Ort verändern können , müssen je nach Arbeitsbereich aller 3 bis 24 Monate kontrolliert werden.
Wird bei der Prüfung eine Fehlerquote von weniger als 2 % erreicht, kann die Prüffrist für die nächste Prüfung verlängert werden.